Laserschutzregeln

1.  Nie in den direkten Strahl blicken. Auch Laserschutzbrillen bieten keinen absoluten Schutz. Durch die Brille ist der Strahl nicht zu sehen, deshalb auch mit Brille nie den Strahl mit den Augen suchen.

2.  Nie mit spiegelnden Flächen in den Laserstrahlengang eingreifen, solange der Laser arbeitet (Ringe, Uhren, Schmuck o.ä. ablegen).

3.  Nie den Laser einschalten, ohne alle im Laserbereich befindlichen Personen zu warnen.

4.  Einen strahlenden Laser nie ohne Aufsicht lassen.

5.  Im Laserbereich dürfen sich nur die Personen aufhalten, die für den Versuch notwendig sind.

6.  Nur der Laserwellenlänge entsprechende Schutzbrillen verwenden. Vorhandene Schutzbrillen sind aufzusetzen.

7.  Den Strahlengang mit Blenden gegen Austreten von Strahlung sichern. Umlenker vor dem Verkippen sichern.

8.  Bei Justierarbeiten dürfen sich keine Unbeteiligten im Labor aufhalten. Justierung soweit möglich mit Hilfslaser durchführen.

9.  Bei Auftreten von Merkwürdigkeiten (z.B. verbrannte Isolierung etc.) sofort den zuständigen Betreuer oder Laboringenieur benachrichtigen.

10.   Äußerste Vorsicht beim Umgang mit Lösungsmitteln und Farbstoffen. Es ist die Betriebsanweisung Gefährliche Arbeitsstoffe (Raum T03 R04 D30) zu beachten.
 


Datum der letzten Änderung: 02.04.2001