Ordnung für das Fortgeschrittenen-Praktikum
1. Das Fortgeschrittenen-Praktikum (FP) für DII-Studenten besteht aus zwei einsemestrigen Teilen. Ein Teil findet im Wintersemester statt, der andere Teil im Sommersemester. Das FP kann sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester begonnen werden. Der zweite Teil muß dann im jeweils komplementären Semester durchgeführt werden. Voraussetzung für die Zulassung von DII-Studenten zum ersten Teil des FP ist das abgeschlossene Vordiplom in Physik. Voraussetzung zur Teilnahme am zweiten Teil des FP ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Teils.
2. Das FP für SI/SII-Studenten ist einsemestrig und enthält entsprechend weniger Versuche. Zulassungsvoraussetzung für SI/SII-Studenten ist die bestandene Zwischenprüfung für das Lehramt.
3. Bei Nichterfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann eine Anmeldung zum FP unter Vorbehalt erfolgen. Bedingung für die Teilnahme am FP ist dann die Erfüllung der genannten Voraussetzungen (z.B. abgeschlossenens Vordiplom) innerhalb der ersten Vorlesungswoche des entsprechenden Semesters.
4. Die Anmeldung zum FP kann in den Semesterferien erfolgen, die dem entsprechenden FP-Semester vorgelagert sind. Letzter Anmeldetag ist jeweils der letzte Tag dieser Semesterferien.
5. Das FP findet ganztägig, donnerstags während der Vorlesungszeit statt.
6. Können Praktikumstermine aus unverschuldeten Gründen (z.B. Krankheit) nicht wahrgenommen werden, so ist dies durch entsprechende Unterlagen (Attest) zu belegen. Die Festlegung eines Ausweichtermins erfolgt in Absprache zwischen Studenten und Betreuern.
7. Vor Beginn eines Versuchs findet zwischen den Studenten und dem Versuchs-Betreuer ein Vorgespräch statt. Zeigen die Studenten in diesem Vorgespräch oder in der Versuchsdurchführung erhebliche Mängel an Vorbereitung oder physikalischem Verständnis, so kann der Betreuer die Versuchsdurchführung für den oder die betroffenen Studenten als gescheitert erklären. Der Versuch gilt für den bzw. die Betroffenen dann als nicht bestanden.
8. Es wird die Möglichkeit geboten, einen nicht bestandenen Versuch innerhalb des gleichen Semesters zu wiederholen. Bei Nichtbestehen von mehr als einem Versuch oder bei zweifachem Nichtbestehen ein und desselben Vesuchs gilt das gesamte FP dieses Semesters als nicht bestanden.
9. Am Ende eines jeden Versuchs ist von der durchführenden Gruppe ein Versuchsbericht zu verfassen. Dieser besteht aus einer Einführung ins Thema, der Darstellung der physikalischen Grundlagen, der Beschreibung des Experiments und der Versuchsdurchführung, der Auswertung sowie der Diskussion der Ergebnisse. Der Versuchsbericht muß eine Angabe enthalten, welcher Teil von welchem Studenten verfaßt wurde. Bei gemeinsam verfaßtem Bericht muß auch dieses ausdrücklich vermerkt werden.
10. Der Versuchsbericht muß bis spätestens drei Wochen nach Ende der Durchführung des betreffenden Versuchs abgegeben werden. Wird dieser Termin nicht eingehalten, so gilt der entsprechende Versuch als nicht bestanden.
11. Zeigt der Versuchsbericht erhebliche Mängel, so kann der Betreuer eine Nachbesserung oder eine völlige Neufassung dieses Versuchsberichtes verlangen. Weist auch die zweite Nachbesserung oder Neufassung noch erhebliche Mängel auf, so gilt der Versuch als nicht bestanden.
12. Die Nachbesserung oder Neufassung des Versuchsberichtes muß innerhalb von zwei Wochen nach Zurückweisung der ersten Fassung durch den Betreuer abgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, gilt der Versuch als nicht bestanden.
13. Die Betreuer korrigieren die Versuchsberichte innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen nach Berichtabgabe. Davon ausgenommen sind die Urlaubszeiträume während der Semesterferien.
14. Jeder Versuch wird vom Betreuer benotet. Diese Note setzt sich aus der individuellen Einzelleistung im Vorgespräch sowie aus der gemeinsamen Versuchsdurchführung und dem gemeinsamen Versuchsbericht der Gruppe zusammen.
15. Zum FP wird im gleichen Semester ein begleitendes Seminar abgehalten. Die Teilnahme hieran ist für jeden Studenten Pflicht und Voraussetzung zur Erlangung des Scheines. Ein mehr als zweimaliges, unentschuldigtes Nichterscheinen führt zum Ausschluss vom Seminar. Im Verlauf des zweisemestrigen FP der DII-Studenten bzw. des einsemestrigen FP der SI/SII-Studenten ist von jeder Gruppe zumindest ein Seminarvortrag zu halten. Der Vortrag wird nicht benotet, er muß allerdings ein ausreichendes Bemühen jedes einzelnen Studenten erkennen lassen, um als erfolgreich durchgeführt zu gelten.
16.
Zur Erlangung des Praktikums-Scheines müssen alle in dem entsprechenden
Semester angesetzten Versuche sowie der Seminarvortrag erfolgreich durchgeführt
worden sein. Die Note des Praktikums-Scheines ergibt sich aus dem arithmetischen
Mittel der Einzelnoten der Versuche.